Wohnungsbauprämie
Nr. 99102023002000Volltext
Prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind insbesondere Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch andere Zahlungen, zum Beispiel für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.
Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 Prozent Ihrer geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Für jedes Sparjahr werden als prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:
- EUR 700,00, wenn Sie ledig sind, oder
- EUR 1.400, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet haben.
Hinweis: Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.
Frist
Sie müssen den Antrag bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres stellen, das auf das Sparjahr folgt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular, das Ihnen das Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zuschickt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Zuständige Stelle
Für die Verwaltung der Wohnungsbauprämie ist in Hessen das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg zentral zuständig.