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Wohnungsbauprämie

Nr. 99102023002000

Volltext

Prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind insbesondere Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch andere Zahlungen, zum Beispiel  für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.

Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 Prozent Ihrer geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Für jedes Sparjahr werden als prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:

  • EUR 700,00, wenn Sie ledig sind, oder
  • EUR 1.400, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).

Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet haben.

Hinweis: Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Frist

Sie müssen den Antrag bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres stellen, das auf das Sparjahr folgt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular, das Ihnen das Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zuschickt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zuständige Stelle

Für die Verwaltung der Wohnungsbauprämie ist in Hessen das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg zentral zuständig.

Urheber

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