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Zulassung einer Patentanwaltsgesellschaft beantragen

Nr. 99082008007000

Volltext

Wenn Sie eine Berufsausübungsgesellschaft gründen möchten, deren Haftung beschränkt ist und die auf dem Gebiet des Patentrechts tätig ist, müssen Sie eine Zulassung bei der Patentanwaltskammer beantragen. Das gilt unter anderem für:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Europäische Gesellschaften (SE)
  • Kommanditgesellschaften (KG, GmbH & Co. KG)
  • Gesellschaften mit entsprechender Rechtsform eines Staats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums

Für die Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkungen müssen Sie keine Zulassung bei der Patentanwaltskammer beantragen, können dies aber freiwillig tun, zum Beispiel bei:

  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

In jedem Fall gelten die Rechte und Pflichten der durch die Kammer festgelegten Berufsordnung.

Wenn Sie mit einer ausländischen Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (WTO) auf dem Gebiet des Patentrechts in Deutschland tätig werden wollen, brauchen sie ebenfalls eine Zulassung. In diesem Fall erbringen Sie über eine inländische Zweigniederlassung Dienstleistungen in Deutschland.

Mit der Gründung einer Patentanwaltsgesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft dürfen Sie folgende Tätigkeiten anbieten:

  • Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Knowhow, Sortenschutz und Ähnlichem
  • Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
  • Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen, soweit nicht die Vertretung durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte geboten ist
  • Vertretung vor:
    • dem Deutschen Patent- und Markenamt
    • dem Bundespatentgericht
    • dem Bundessortenamt
    • anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft
  • Fragebogen zum Antrag auf Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen EUR für jeden Versicherungsfall beziehungsweise eine vorläufige Deckungszusage im Original. Eine Mindestversicherungssumme von 1 Million EUR ist ausreichend, wenn in der Gesellschaft nicht mehr als 10 Personen ihren Beruf ausüben. 
  • bei nichtanwaltlichen Gesellschaftern und Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen: Mitgliedsbescheinigungen der zuständigen Kammern beziehungsweise Ausdrucke aus elektronischen Mitgliedsverzeichnissen oder geeignete Nachweise der Zugehörigkeit zu einem freien Beruf
  • wenn Gesellschaft bereits eingetragen ist: aktueller Registerauszug  
  • eventuell auf Nachfrage Gesellschaftsvertrag
  • Kopie der Personalausweise nichtpatentanwaltlicher Gesellschafter sowie von Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen
  • Zulassung der Gesellschafterin, wenn eine juristische Person eine Gesellschafterfunktion übernimmt
  • Nachweis der Zahlung der Verwaltungsgebühr

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Gegen einen ablehnenden Bescheid kann die Antragstellerin innerhalb eines Monats nach Zustellung im Wege der Verpflichtungsklage vorgehen.
  • Wird über den Zulassungsantrag ohne hinreichenden Grund innerhalb von drei Monaten nicht entschieden, so steht der Antragstellerin die Untätigkeitsklage offen.
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