Zulassung zur ersten juristischen Prüfung beantragen
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Die erste juristische Prüfung, vormals häufig als Staatsexamen bezeichnet, beendet Ihr Jurastudium an der Universität. Sie ist damit eine wichtige Grundlage, wenn Sie einen staatlich reglementierten Justizberuf ergreifen wollen. Dazu gehören beispielsweise folgende Berufe:
- Rechtsanwältin oder -anwalt
- Richterin oder Richter
- Staatsanwältin oder Staatsanwalt
- Notarin oder Notar
Die Prüfung ist unterteilt in:
- die staatliche Pflichtfachprüfung
- die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70 % der Gesamtnote, die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30 %. Beide Prüfungen beinhalten grundsätzlich jeweils einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.
Die Zulassung zur Prüfung erhalten Sie per Antrag.
Wenn Sie die erste juristische Prüfung abgeschlossen haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst antreten. Dieser wiederum ist eine Voraussetzung, um das zweite Staatsexamen abzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)