Nachrücker in der Gemeindevertretung
Bekanntmachung
Feststellung als Nachrücker für die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach
Der unter der laufenden Nummer 503 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der FDP, Herr Dr. Martin Seeger-Tabatabai, hat zum 02.08.2024 sein Mandat niedergelegt.
Das Mandat in der Gemeindevertretung ist zum 02.08.2024 erloschen.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker zum 02.08.2024 den noch nicht berufenen Bewerber Herrn Dr. Horst Keese fest.
Die unter der laufenden Nummer 505 aufgeführte Bewerberin des Wahlvorschlags der FDP, Frau Jasmin Tabatabai, hat zum 02.08.2024 ihr Mandat niedergelegt.
Das Mandat in der Gemeindevertretung ist zum 02.08.2024 erloschen.
Da der Wahlvorschlag der FDP erschöpft ist, stelle ich gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) fest, das sich die Anzahl der Gemeindevertreter um eine Person vermindert.
Somit besteht die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach im Moment aus 27 Gemeindevertreterinnen und Vertretern.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter (Rathaus, Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rodenbach, den 02.08.2024
Vanessa Wegfahrt
stellv. Gemeindewahlleiterin