Feststellung Nachrücker in der Gemeindevertretung
Bekanntmachung
Der unter der laufenden Nummer 105 aufgeführte Bewerber des Wahlvorschlags der CDU, Herr Bernd Schminke, hat zum 11.11.2024 sein Mandat niedergelegt.
Das Mandat in der Gemeindevertretung ist zum 11.11.2024 erloschen.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker zum 11.11.2024 den noch nicht berufenen Bewerber Herrn Klaus Adam fest.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter (Rathaus, Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rodenbach, den 11.11.2024
Vanessa Porth
stellv. Gemeindewahlleiterin