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11.02.2025


Rodenbacher Wappen
Rodenbacher Wappen


Wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass Haus- und Grundstückseigentümer bis zum 28. Februar Zeit haben, das Grün, das von ihren Grundstücken auf öffentliche Straßen und Gehwege ragt, zurückzuschneiden.

Indem Sie rechtzeitig schneiden, tragen Sie dazu bei, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Raum sicher und ohne Einschränkungen nutzen können – vielen Dank dafür!

Wichtiger Hinweis zum Naturschutz: Schnittverbot ab dem 1. März

Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ein Schnittverbot für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere Gehölze.
In dieser Zeit brüten viele Vögel, und ein starker Rückschnitt könnte ihre Nester zerstören oder die Brut stören.
Auch andere Tiere, wie Insekten, Kleinsäuger und Amphibien, finden in Hecken und Sträuchern wertvollen Schutz und Nahrung.

Form- und Pflegeschnitte, die das Wachstum der Bäume und Sträucher fördern oder aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig sind, sind jedoch weiterhin erlaubt.

Wichtige Abstände, die beachtet werden sollten:

Damit die Sicherheit auf unseren Straßen gewährleistet bleibt, müssen Geh- und Radwege bis zu einer Höhe von 2,50 Metern freigehalten werden, Fahrbahnen sogar bis zu 4,50 Metern.
Achten Sie auch darauf, dass Verkehrszeichen und Straßenschilder jederzeit gut sichtbar bleiben.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Rodenbach führt regelmäßige Kontrollen der Straßen und Gehwege durch und kann die Beseitigung von Bewuchs anordnen, falls Eigentümer oder Pächter dieser wichtigen Pflicht nicht nachkommen.
In diesem Fall müssen die Kosten für den Rückschnitt vom Eigentümer oder Pächter getragen werden.

Im Auftrag
Michael Juracka

Straßenverkehrsbehörde

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