Offenlegung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Rodenbach
Amtliche Bekanntmachung
Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach in ihrer Sitzung am 27.02.2025 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
2. Gemäß § 114 HGO wird dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.
Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss der Gemeinde Rodenbach für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 114 Abs. 2 HGO hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Auslegung des Jahresabschlusses 2020:
Einsichtnahme in den Jahresabschluss im Rathaus kann in den Räumen der Finanzverwaltung, Zimmer Nr. 39, von Mittwoch, den 26.03.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 03.04.2025 während der Öffnungszeiten erfolgen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung nach telefonischer Vereinbarung unter 06184-59935 und 59948 jederzeit zur Verfügung.
Rodenbach, den 18.03.2025
Der Gemeindevorstand
Klaus Schejna
Bürgermeister