Hinweis zur Rückerstattung der Abwassergebühren bei Nutzung eines Gartenwasserzählers
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Meldungen zur Rückerstattung der Abwassergebühren 2025 bei Nutzung eines Gartenwasserzählers können bis zum Stichtag am 15.02.2026 bei der Gemeinde eingereicht werden.
Sobald alle eingegangenen Anträge vollständig vorliegen, erfolgt eine sorgfältige Prüfung durch die Verwaltung.
Die Auszahlung der Rückerstattungsbeträge ist voraussichtlich Anfang bis Mitte März vorgesehen.
Wir bitten um Beachtung der genannten Fristen und danken für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeinde Rodenbach