Stellvertretung der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rodenbach gesucht
Schlichten ist besser als Richten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Jahre 2021 wurde Frau Epperlein-Thomas durch die Gemeindevertretung als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Rodenbach gewählt. Zeitgleich wurde Herr Razwan Ahmad als ihr Stellvertreter gewählt.
Während Frau Epperlein-Thomas sich dazu bereit erklärt hat, sich erneut zur Wahl zu stellen, endet die Wahlzeit von Herr Razwan Ahmad im September 2026.
Die Gemeindeverwaltung bereitet nun die Wahl der Stellvertretung für das Schiedsamt durch die Gemeindevertretung vor.
Wie in der Vergangenheit möchten wir diese ehrenamtliche Tätigkeit öffentlich ausschreiben und allen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Interesse an einer verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit in unserer Gemeinde haben, Gelegenheit zur Bewerbung geben.
Die Aufgaben der Schiedsperson
Im Schiedsamt gilt der Grundsatz: „Schlichten ist besser als Richten“.
Zur Vermeidung und Reduzierung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln, ihre festgefahrenen Positionen aufzuweichen und sie zu einer eigenverantwortlichen, für beide Parteien akzeptablen Lösung zu führen.
Die Streitigkeiten umfassen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Ansprüche.
Hauptsächlich werden im Schiedsamt nachbarschaftliche Konflikte wie: Zu hohe Hecken, Pflanzenüberwuchs, Lärm- und Geruchsbelästigungen, Beleidigungen etc. verhandelt.
Während die Gesprächsführung frei gestaltet wird, folgt das Laden der Parteien und die Protokollierung der Vereinbarung gesetzlicher Vorgaben auf vorgeschriebenen Formularen.
Organisatorische Einbettung der Schiedsperson
Die Schiedsperson ist ein Organ der Rechtspflege.
Sie untersteht deshalb der Fach- und Dienstaufsicht des Amtsgerichtes.
Die Gemeinde Rodenbach stellt dem Schiedsamt im Rathaus technisch ausgerüstete Räumlichkeiten für die Sprechstunden und zur Abhaltung von Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung.Auch trägt sie alle mit dem Schiedsamt entstehenden Kosten. Sie ist Mitglied im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS e.V.).
Versicherungsschutz und Entschädigung
Die Tätigkeit der Schiedsperson ist ehrenamtlich und unterliegt somit dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Ausbildung und Schulung
Der Bezirksverband Hanau sowie der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. bieten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen regional und auf Landesebene an.
Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt über die jeweilige Gemeinde.
Sie trägt auch die Kosten für die Seminare.
Voraussetzungen zur Wahl
Das Hessische Schiedsamtsgesetz stellt folgende Anforderungen an die Schiedsperson:
- Mindestalter 25 Jahre
- Höchstalter 75 Jahre
- Wohnort im Schiedsamtsbezirk Rodenbach
- Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.
Dauer und Ende der Amtszeit
Die Amtszeit als Schiedsperson endet nach Ablauf der Wahlzeit von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist mit Zustimmung der Schiedsperson möglich und wenn die Wahlvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden.
Das Schiedsamt ist an den Schiedsamtsbezirk Rodenbach gebunden. Die Schiedsperson muss in Rodenbach wohnen. Bei einem Wegzug aus Rodenbach kann das Amt nicht weiter ausgeübt werden. In dringenden Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer schweren Krankheit, der Pflege naher Angehöriger oder häufiger beruflicher Abwesenheit, kann die Schiedsperson aus persönlichen Gründen um Entpflichtung bitten.
Bewerbung, Wahl, Vereidigung
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich bis zum 25. Oktober 2026 beim Gemeindevorstand Rodenbach bewerben.
Gemeinde Rodenbach
Der Gemeindevorstand
Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach
06184 599-0
06184 50472
gemeinde@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/
Das Bewerbungsformular liegt am Empfang des Rathauses aus und steht auch hier:
- Bewerbungsformular 363 kB
zum Download bereit.
Die Schiedsperson und deren Vertretung werden von der Gemeindevertretung gewählt.
In der Regel findet davor in kleiner Runde eine kurze Vorstellung im Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss statt.
Die Wahl muss anschließend von der Direktorin des Amtsgerichts bestätigt werden. Dort findet auch die Vereidigung auf die Erfüllung der Pflichten statt.
Weitere Fragen zum Schiedsamt beantwortet interessierten Bewerberinnen und Bewerbern im Rathaus
Kathrin Schäfer
Sitzungsbüro
Sachbearbeiterin
Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach
Raum: 25
06184 599-24
06184 599-57
kathrin.schaefer@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/
oder
Manuela Epperlein-Thomas
Nur nach telefonischer
Terminvereinbarung
Schiedsfrau
Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach
Raum: 7
06184 599-90
06184 599-56
schiedsamt@rodenbach.de
https://www.rodenbach.de/
Ihr
Klaus Schejna
Bürgermeister