Waldbrandgefahr - Forstministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus
Das Hessische Forstministerium hat am Montag die erste von zwei Alarmstufen (Alarmstufe A) für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen.
Die Aussicht auf ein Anhalten der aktuellen Wetterlage macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Die lokal aufgetretenen Niederschläge haben zu keiner anhaltenden Entspannung der Waldbrandgefahr in Hessen geführt.
Seit Jahresbeginn kam es zu etwa 100 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 165.000m², das entspricht in etwa der Größe von 23 Fußballfeldern. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen
Brandschutzdienststellen.
In besonders gefährdeten Waldgebieten und Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillplätzen kommen.
Das Forstministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, insbesondere mit Blick auf die aktuell intensive Freizeitnutzung im Wald, um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.
Die Gemeinde Rodenbach erteilt daher bis auf Weiteres keine Genehmigung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Auch von privaten Lagerfeuern wird derzeit dringend abgeraten.
Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://landwirtschaft.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr
Rodenbach, den 04.08.2026
Der Gemeindevorstand
Im Auftrag
Kathleen Weß