Öffentliche Steuermahnung für Jahreszahler
Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass am 01.07.2026 die Abgaben für Grundsteuer, Abfallgebühren und Hundesteuer fällig waren.
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gebeten, die Rückstände bis spätestens 15.07.2026 an die Gemeindekasse zu zahlen.
Nach dem 22.07.2026 werden die fällig gewordenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben.
Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Rodenbach, 07.07.2026
Der Gemeindevorstand
Die Gemeindekasse
Im Auftrag
Peterseim
Stv. Kassenverwalter