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25.04.2026

Die Gemeinde Rodenbach digitalisiert den Antragsprozess auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises

Rodenbacher Wappen
Rodenbacher Wappen


Mit dem Regionalen Handwerkerparkausweis haben sich die Städte und Gemeinden in der Region Frankfurt RheinMain auf einheitliche Regelungen für die Erteilung und die gegenseitige Anerkennung von Ausnahmengenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe verständigt.

Die Ausnahmegenehmigung zum bevorrechtigten Parken wird momentan im Rahmen der vereinbarten Duldung anerkannt in:

Frankfurt am Main, Bad Homburg v.d. Höhe, Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim am Main, Wiesbaden, Mainz, Aschaffenburg, Worms

Und den Städten und Gemeinden in den Landkreisen:

Kreis Offenbach, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Kreis Groß-Gerau, Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Rheingau-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Kreis Bergstraße, Landkreis Alzey-Worms, Landkreis Mainz-Bingen (ohne Stadt Bingen), Vogelsbergkreis, Landkreis Fulda, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg, Landkreis Bad Kissingen und im Lahn-Dill-Kreis.

Handwerksbetriebe müssen somit nicht mehr für jede Kommune eine eigene Ausnahmegenehmigung erwerben, sondern können stattdessen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Firmensitzes eine ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung beantragen.

Damit wird den Betrieben der zeitliche sowie finanzielle Aufwand erspart, individuelle Ausnahmegenehmigung jeweils einzeln bei den örtlich zuständigen kommunalen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Mit der Ausnahmegenehmigung können Handwerksbetriebe so während ihrer Tätigkeit vor Ort auch problemlos in bewirtschafteten Parkzonen oder Zonen mit eingeschränkter Haltedauer parken und ihre Baustellen erreichen.

Der Handwerker-Parkausweis für die Region Frankfurt RheinMain wird in Form einer vereinheitlichten Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt.

Vor diesem Hintergrund ist der Regionale Handwerkerparkausweis ein gelungenes Beispiel für praxisnahe Verwaltungsvereinfachung in der Gemeinde Rodenbach:
Einheitliche Regelungen, abgestimmte Verfahren und die digitale Antragsmöglichkeit.

Die konsequente Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in unserer Gemeinde eröffnet hier die Chance, den eingeschlagenen Weg hin zu einer nutzerfreundlichen, effizienten und modernen Verwaltung nachhaltig fortzusetzen.

Der neue Service ist über die Homepage der Gemeinde www.rodenbach.de im Reiter Rathaus online / Handwerkerparkausweis aufrufbar.


Ihr Klaus Schejna
Bürgermeister

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