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29.05.2026

Warnhinweis zum Eichenprozessionsspinner

Lageplan Standorte Eichenprozessionsspinner
Lageplan Standorte Eichenprozessionsspinner

Auf mehreren gemeindlichen Flächen in Rodenbach wurde ein Befall mit dem Eichenprozessionsspinner (EPS) festgestellt. Die betroffenen Bereiche wurden entsprechend gekennzeichnet und mit Warnschildern versehen. Die Maßnahmen der Gemeinde beschränken sich ausschließlich auf den öffentlichen Raum.

Nach Mitteilung der beauftragten Fachfirma Baum aktiv GmbH, vertreten durch Herrn Atzenroth, wurde bereits ein erstes Nest fachgerecht entfernt. Weitere Nester wurden eingesprüht, konnten aufgrund ihrer Lage jedoch bislang nicht vollständig entfernt werden.

Im betroffenen Bereich weisen sämtliche Eichenbäume – insgesamt etwa 15 Stück – teilweise einen massiven Befall mit zahlreichen Nestern auf. Auch im unmittelbaren Bereich einer Sitzbank wurden Nester festgestellt. Nach erster Sichtung wurden rund 100 Nester erkannt; weitere bislang nicht sichtbare Nester können nicht ausgeschlossen werden.

Die Entfernung des Befalls gestaltet sich aufgrund des Umfangs sowie der Lage der Nester äußerst zeitintensiv. Nach Einschätzung der Fachfirma werden sich die Raupen in den kommenden ein bis zwei Wochen weiterhin bewegen. Erst mit der Verpuppung verbleiben diese dauerhaft an einem Ort.

Der Eichenprozessionsspinner ist eine in Deutschland heimische Nachtfalterart. Die Raupen befallen überwiegend Eichenbäume und stellen aufgrund ihrer gesundheitsschädlichen Brennhaare eine erhebliche Gefahr für Menschen und Haustiere dar. Die feinen Haare können Hautreizungen, Juckreiz, Atemwegsbeschwerden sowie allergische Reaktionen hervorrufen. Die Brennhaare können durch den Wind über Entfernungen von bis zu zwei Kilometern verbreitet werden.

Eine besondere Gefährdung geht zudem von älteren und spröden Nestern aus, da sich die darin befindlichen Brennhaare auch noch im Folgejahr lösen und verbreiten können.

Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, betroffene Bereiche nicht zu betreten und ausreichend Abstand zu den gekennzeichneten Flächen und Bäumen einzuhalten. Ein eigenständiges Entfernen oder Berühren von Raupen oder Gespinstnestern ist unbedingt zu unterlassen.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, folgende Verhaltensregeln zu beachten:

• Abstand halten: Befallene Bäume sowie gekennzeichnete Bereiche großräumig meiden.
• Keine Eigenregie: Nester oder Raupen keinesfalls selbst entfernen oder bekämpfen.
• Vorsicht bei Haustieren: Hunde und andere Haustiere von den betroffenen Bereichen fernhalten.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatgrundstücken, auf denen ein Befall festgestellt wird, sind selbst für die Gefahrenabwehr verantwortlich. Auch hier wird empfohlen, eine zertifizierte Fachfirma für Schädlingsbekämpfung oder Baumpflege zu beauftragen.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung der Warnhinweise und dankt für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

Der Gemeindevorstand

Im Auftrag

Anna Heß

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