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24.06.2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers der Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Rodenbach am 21. Juni 2026

Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Rodenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2026 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten

8.932

Zahl der Wählerinnen und Wähler

2.555

Zahl der gültigen Stimmen

2.523

Zahl der ungültigen Stimmen

     32

Zur Wahl war nur ein Bewerber zugelassen. Als Einzelbewerber war zugelassen: Herr Klaus Schejna, Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

„JA “        1.853    73,44 %

„ NEIN “     670     26,56 %

Gewählt ist ein Einzelbewerber, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf „JA“ lautet.

Da mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lauten, ist der Bewerber Herr Klaus Schejna(SPD) zum Bürgermeister gewählt.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann nach § 25 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 49 KWG jede wahlberechtigte Person Einspruch erheben.

Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn sie eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Rodenbach, Buchbergstraße 2, 63517 Rodenbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 49 i. V. m. § 25 Kommunalwahlgesetz).

Zur Information ist eine Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses -nach Wahlbezirken- beigefügt.

Rodenbach, den 24.06.2026

gez. Bernd Weber
Gemeindewahlleiter

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